AGBs
Zuletzt aktualisiert am 19. September, 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der eventbro GmbH
§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der eventbro App und Plattform durch Foodtrucks, Gastronomiebetriebe oder andere Unternehmer („Organizer“) zum Verkauf von Speisen, Getränken und sonstigen Produkten an Endkunden über digitale Bestellprozesse mittels QR-Code („Shop“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Organizers finden keine Anwendung, auch wenn eventbro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragsgegenstand
(1) eventbro stellt dem Organizer eine digitale Bestellplattform zur Verfügung, über die Endkunden Speisen und Getränke per QR-Code oder Webshop bestellen und bezahlen können.
(2) eventbro selbst wird nicht Vertragspartner des Endkunden. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Organizer und dem Endkunden zustande.
(3) eventbro erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen zur Abwicklung der Bestellung und der Zahlungsprozesse und übernimmt keine Verantwortung für Zubereitung, Lieferung, Qualität, Verfügbarkeit oder Ausgabe der Produkte.
§3 Registrierung und Organizer-Account
(1) Zur Nutzung der eventbro Plattform muss der Organizer einen Account erstellen und die bei der Registrierung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben.
(2) Der Organizer ist verpflichtet, sichere Zugangsdaten zu wählen, diese geheim zu halten und Dritten keinen Zugang zu gewähren.
(3) Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugte Nutzung ist eventbro unverzüglich zu informieren. eventbro ist berechtigt, den Account vorübergehend zu sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist.
§4 Leistungen von eventbro
(1) eventbro ermöglicht dem Organizer, Bestellungen und Zahlungen digital abzuwickeln. Technische Funktionen umfassen QR-Code-Bestellung, Warenkorb, Bezahloptionen und Reporting.
(2) eventbro behält sich vor, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln oder Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.
(3) Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform beträgt 95% pro Kalenderjahr, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder Störungen im Verantwortungsbereich Dritter.
§5 Preise und Provision
(1) Der Organizer legt die Preise für die angebotenen Produkte selbstständig fest („Verkaufspreis“).
(2) eventbro erhält für jede über den Shop erfolgreich abgeschlossene Bestellung eine Provision je Transaktion:
4% des Brutto-Verkaufspreises für alle Zahlungsmethoden außer PayPal
3% des Brutto-Verkaufspreises bei Zahlungen über PayPal, da der Organizer die üblichen PayPal-Gebühren direkt trägt
Die Provision umfasst sämtliche weiteren Zahlungsabwicklungsgebühren; eventbro trägt keine weiteren Kosten.
(3) Die eventbro Provision wird automatisch im Moment der Zahlung abgezogen und an das eventbro-Konto weitergeleitet.
Der Organizer erhält ausschließlich den um die Provision reduzierten Betrag. Eine nachträgliche Auszahlung durch eventbro erfolgt nicht.
(4) Die eventbro Provision bleibt auch dann geschuldet, wenn der Endkunde die Bestellung nicht abholt oder storniert, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von eventbro.
(5) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsabwicklung
(1) Endkunden zahlen über die im Shop angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, GiroPay, Apple Pay, Google Pay, SEPA-Lastschrift, PayPal).
(2) Die Zahlung erfolgt direkt an das vom PSP geführte Konto des Organizers („Organizer Wallet“).
Die eventbro Provision wird automatisch abgezogen:
4% für alle Zahlungsmethoden außer PayPal
3% für PayPal-Zahlungen
Die üblichen PayPal-Gebühren trägt der Organizer direkt.
(3) Damit ist die Abrechnung zwischen eventbro und dem Organizer abgeschlossen. Eine separate Abrechnung oder Auszahlung durch eventbro erfolgt nicht.
(4) Rückbuchungen / Chargebacks: Der Organizer trägt das volle Risiko. eventbro ist berechtigt, diese Beträge mit künftigen Einnahmen des Organizers zu verrechnen oder gesondert in Rechnung zu stellen.
(5) eventbro ist ausschließlich technischer Dienstleister und nicht Vertragspartei des Kaufvertrages zwischen Organizer und Endkunde.
§7 Verantwortlichkeiten des Organizers
(1) Der Organizer ist allein verantwortlich für:
Inhalte, Preise, Beschreibungen und Bilder im Shop
Zubereitung, Qualität, Lieferung oder Ausgabe der Produkte
Einhaltung von Lebensmittelvorschriften, Hygiene und behördlichen Auflagen
Rechtlich erforderliche Verbraucherinformationen (Impressum, Datenschutzhinweise, Widerrufsrechte)
(2) eventbro haftet nicht für Verstöße oder Fehler des Organizers.
(3) Der Organizer stellt eventbro von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen entstehen.
§8 Datenschutz
(1) eventbro und der Organizer sind gemeinsam Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung der Kundendaten.
(2) Daten werden von eventbro nur zur technischen Abwicklung und Zahlungsabwicklung genutzt. Der Organizer verarbeitet die Daten zur Vertragserfüllung und ggf. für Marketing, soweit der Endkunde zugestimmt hat (Double-Opt-In).
(3) Endkunden werden in einer gemeinsamen Datenschutzerklärung transparent informiert.
§9 Haftung
(1) eventbro haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung von eventbro für:
Zubereitung, Lieferung oder Qualität der Produkte
Verhalten der Endkunden
Ausfälle oder Rückbuchungen durch Zahlungsdienstleister
Schäden durch Organizer oder Mitarbeiter
(4) Der Organizer stellt eventbro von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Deutsches Recht, Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand: Burgwedel, Deutschland.
§11 Änderungen der AGB
eventbro kann die AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Widerspricht der Organizer nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die Änderung als akzeptiert.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gesetzliche Regelungen treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen.